PPWR ppwr.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die über ppwr.ch bezogen werden. Anbieterin ist die Circulaya GmbH, Baslerstrasse 51, CH-4127 Birsfelden (nachfolgend „Circulaya"), Handelsregister-Nummer CH-280.4.026.381-2.

Die Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, soweit Circulaya ihnen schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen

2.1 PPWR Check und PPWR Kit

Der PPWR Check ist eine automatisierte Ersteinschätzung auf Grundlage der Angaben des Kunden. Das PPWR Kit umfasst Vorlagen, Checklisten und eine Datenerfassungsstruktur. Beide Leistungen werden unentgeltlich und ohne Anspruch auf Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zur Verfügung gestellt.

2.2 PPWR Expert Check

Der PPWR Expert Check umfasst die persönliche Prüfung der Ersteinschätzung durch die Fachexpertin, einen detaillierten Bericht mit Einordnung und Prioritäten, eine priorisierte Roadmap sowie einen auf das Unternehmen zugeschnittenen Fragebogen.

2.3 PPWR DataFlow

Der kostenlose DataFlow-Einstieg umfasst die Entgegennahme der Unterlagen, eine Eingangsbestätigung und nach persönlicher Sichtung eine fachliche E-Mail mit erster Gap-Analyse und nächsten Schritten. Der Upload ist keine vollständige automatisierte Auswertung und erzeugt keine technische Dokumentation oder EU-Konformitätserklärung. Er löst keinen entgeltlichen Auftrag aus.

Eine vertiefte Datenaufbereitung oder Dokumentenvorbereitung erfolgt nur nach ausdrücklicher Beauftragung. Umfang, Artikelzahl, Preis, Liefergegenstände und allfällige Nachreichfristen werden vor Beginn für das konkrete Dossier vereinbart. Soweit beauftragt und durch die Datenlage gedeckt, ordnet Circulaya Angaben den Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 zu und benennt fehlende Nachweise.

Bei gesondert beauftragter Dokumentenvorbereitung werden eine technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung nur für Verpackungsarten erstellt, für die der Kunde nach Art. 3 Nr. 13 Erzeuger ist. Ist für eine Verpackung ein Dritter Erzeuger — insbesondere bei zugekaufter, fertig verpackter Ware —, können stattdessen die beim Lieferanten anzufordernden Unterlagen und ein Anschreiben Gegenstand des Auftrags sein. Lässt sich die Erzeugerrolle aus den bereitgestellten Angaben nicht bestimmen, wird sie als offen ausgewiesen und nicht angenommen.

2.4 PPWR DataFlow begleitet

Der Tarif „begleitet“ umfasst das Einspielen regulatorischer Änderungen, die Neubewertung bestehender Dossiers, das Versenden von Lieferantenanfragen sowie die Ablage und Sicherung der erstellten Dokumente. Kurze fachliche Rückfragen sind im jeweiligen Umfang enthalten; weitergehende individuelle Facharbeit wird nach Aufwand vereinbart und gesondert verrechnet. Der Tarif ist kein unbegrenztes Beratungsabonnement.

Die Beantwortung von Konformitätsanfragen der Kunden des Kunden ist eine gesondert zu vereinbarende Leistung des Anfragemoduls.

Im Tarif „begleitet“ gilt keine Mengenbegrenzung nach Artikeln; das monatliche Entgelt wird beim Vertragsschluss anhand des Sortiments des Kunden vereinbart. Erweitert der Kunde sein Sortiment wesentlich, wird das Entgelt einvernehmlich angepasst.

2.5 Nicht Gegenstand der Leistungen

Nicht geschuldet sind insbesondere: Laborprüfungen, Zertifizierungen, die inhaltliche oder rechtliche Freigabe verpflichtender Nachweise, die rechtliche Einzelbewertung von Dokumenten sowie unbegrenzte manuelle Lieferantenkommunikation. Sämtliche Leistungen sind fachliche Einschätzungen zur Verpackungs-Compliance und stellen keine Rechtsberatung dar.

Circulaya sichert keine Konformität zu. Die Verantwortung für die Konformität der Verpackungen, für die Richtigkeit der bereitgestellten Angaben und für die Ausstellung der Konformitätserklärung verbleibt beim Wirtschaftsakteur.

3. Vertragsschluss

Beim PPWR Expert Check kommt der Vertrag mit der verbindlichen Buchung durch den Kunden zustande.

Bei PPWR DataFlow sind der Upload, die Eingangsbestätigung und die erste fachliche E-Mail mit Gap-Analyse unentgeltlich. Ein Vertrag über weitere Leistungen kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme eines Angebots oder der ausdrücklich vereinbarten Beauftragung zustande. Der Upload allein ist keine Buchung.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf ppwr.ch veröffentlichten oder vor Beauftragung individuell vereinbarten Preise in Schweizer Franken. Circulaya ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; auf die Preise wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Wird Circulaya mehrwertsteuerpflichtig, wird die Steuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich ausgewiesen.

Für den Tarif „begleitet“ wird beim Vertragsschluss eine einmalige Einrichtungsgebühr von CHF 250 erhoben. Sie deckt das Anlegen der Kundenablage, die Aufnahme der Ausgangsdaten und ein halbstündiges Startgespräch. Hat der Kunde zuvor einen PPWR Expert Check bezogen, entfällt die Gebühr.

Der PPWR Expert Check ist vor Leistungserbringung zu bezahlen. Dossiers sind vor der Erstellung der Dokumente zu bezahlen. Der Tarif „begleitet“ wird monatlich im Voraus verrechnet.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung und beantwortet Rückfragen innert angemessener Frist. Circulaya darf sich auf die Richtigkeit der bereitgestellten Angaben verlassen und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen.

Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die übermittelten Unterlagen — auch solche Dritter, insbesondere von Lieferanten — zu diesem Zweck weiterzugeben.

6. Ausbleibende Mitwirkung

Fristen für das Nachreichen von Angaben und die Folgen ausbleibender Mitwirkung werden bei kostenpflichtigen DataFlow-Dossiers vor der Beauftragung vereinbart. Beim PPWR Expert Check gilt eine Nachfrist von 30 Tagen.

7. Rückerstattung

Der PPWR Expert Check wird nach der Buchung persönlich erbracht. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für bereits erbrachte Leistungen bei PPWR DataFlow und für bereits verrechnete Monate des Tarifs „begleitet“.

8. Ablage und Aufbewahrung

Im Tarif „begleitet“ werden die erstellten Dokumente auf Schweizer Infrastruktur abgelegt und gesichert, und zwar für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht: fünf Jahre bei Einwegverpackungen, zehn Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen. Die Ablage besteht, solange der Tarif besteht.

Nach Beendigung des Tarifs stellt Circulaya dem Kunden die abgelegten Dokumente während 60 Tagen zum Bezug bereit und löscht sie anschliessend. Die Pflicht zur Aufbewahrung der technischen Dokumentation nach der Verordnung (EU) 2025/40 — fünf Jahre bei Einwegverpackungen, zehn Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen — trifft den Wirtschaftsakteur und geht durch die Ablage nicht auf Circulaya über.

9. Laufzeit und Kündigung

Der Tarif „begleitet“ wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

10. Rechte an den Ergebnissen

Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung das Recht, die für ihn erstellten Dokumente und Auswertungen im eigenen Unternehmen und gegenüber Behörden, Kunden und Lieferanten uneingeschränkt zu verwenden.

Vorlagen, Checklisten, Fragebogen und Methodik von Circulaya bleiben urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung ist dem Kunden für eigene Zwecke gestattet; Weitergabe an Dritte ausserhalb des eigenen Unternehmens, Weiterverkauf und Bereitstellung als eigenes Angebot sind nicht gestattet.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich. Circulaya nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

12. Datenschutz und Verarbeitung

Für die Auswertung der Unterlagen und die Erstellung der Dokumente werden die Angaben des Kunden auf Schweizer Infrastruktur verarbeitet, unter Einsatz automatisierter Verfahren einschliesslich Sprachmodellen. Einzelheiten, einschliesslich der eingesetzten Auftragsbearbeiter und der Löschfristen, regelt die Datenschutzerklärung.

13. Gewährleistung und Haftung

Circulaya erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Fachkunde und auf Grundlage der Verordnung (EU) 2025/40 sowie der zugehörigen offiziellen Dokumente in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Verordnung lässt in Teilen mehrere Auslegungen zu; eine bestimmte Beurteilung durch Behörden oder Gerichte wird nicht zugesichert.

Die Haftung von Circulaya ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Bussen und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung je Schadenfall auf das für den betroffenen Auftrag bezahlte Entgelt begrenzt.

14. Änderungen dieser AGB

Circulaya kann diese AGB anpassen. Bei laufenden Verträgen werden Änderungen dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen. Für bereits erteilte Einzelaufträge gelten die bei Auftragserteilung gültigen AGB.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Circulaya in Birsfelden, Schweiz.

Stand: 16.09.2026